Private Arbeitsvermittlungen für alle Berufe gibt es in der Bundesrepublik Deutschland seit 1994. Sie sind ein zusätzliches Instrument bei der Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. für Firmen eine weitere Möglichkeit das richtige Personal auf schnellem und unkompliziertem Weg zu finden. Im Rahmen der Gesetzesänderung 2002 wurden private Arbeitsvermittlungen zu neuem Leben erweckt.
Die gesetzlichen Bestimmungen wurden verändert! Jeder der möchte kann nun als privater Vermittler tätig werden - die Erlaubnispflicht durch die Bundesagentur für Arbeit wurde aufgehoben. Voraussetzung ist ein gültiger Gewerbeschein. Weiterhin konnte bis dahin nur dem Arbeitgeber im Erfolgsfalle ein Honorar in Rechnung gestellt werden. Seit 2002 ist es so, dass der Arbeitssuchende nach Vermittlung eines Arbeitsplatzes für diese Dienstleistung ein Honorar zahlt. |
|
Der Rahmen für die Höhe der Vermittlungsgebühr wurde durch Festlegung im Vermittlungsgutschein abgesteckt.
Um dem Arbeitssuchenden der Leistung über die Arbeitagentur bezieht die Möglichkeit diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen zu erleichtern, wurde von der Bundesagentur für Arbeit der
als Förderinstrument geschaffen. Danach wird an den privaten Vermittler nach tatsächlicher Vermittlung einer Arbeitsstelle über die Agentur für Arbeit direkt das Honorar ausgezahlt. |