Um einen Arbeitsplatz zu finden gibt es neben der Eigenbewerbung, der Vermittlung über die Agentur für Arbeit auch zusätzlich die Möglichkeit eine Private Arbeitsvermittlung in Anspruch zu nehmen.
Wie funktioniert dieser Weg über meine Vermittlung (jede private Vermittlung hat ihre eigenen Reglungen)
Vermittlung in alle Branchen je nach Angebot   sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem 1. Arbeitsmarkt
  Vertretung für kurze Perioden oder auch längere Zeit
  Saisonarbeit
  evtl. Minijob
Voraussetzung zur Vermittlung 1.  telefonischer Erstkontakt
2.  je nach Absprache persönlichen Termin oder
3.  Lebenslauf zusenden (Bitte keine Bewerbungsmappen)
Unterlagen für die Vermittlung   vollständiger tabellarischer Lebenslauf
  Information zu gesuchten Tätigkeiten
  Kenntnisse aus dem Beruf und sonstige (wirklich vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten)
  Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit, Schicht), Montagebereitschaft,
    Führerschein und PKW u.ä.
Vorlage über welchen Weg   persönlicher Termin, Post, Fax, Online (E-Mail)

Hinweis für weitere Unterlagen:

Wer Leistung vom Amt bezieht sollte bei der Bewerbung einen Vermittlungsgutschein mit vorlegen. Diesen erhalten Sie bei Ihren Arbeitsvermittler oder Fallmanager nach Antrag.

  Anspruch hat wer nach einer Arbeitstätigkeit von mehr als 4 Wochen auf dem 1. Arbeitsmarkt
    mindestens 2 Monate arbeitslos gemeldet ist und Leistung bezieht.

Wichtig!
Bei Vorsprache (Bewerbung) bei einem privaten Vermittler sollte generell vorerst nur eine Kopie des Vermittlungsgutscheines weitergegeben werden.
Bei wie vielen Privaten Vermittlern Sie sich melden um Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz zu erhöhen ist Ihnen überlassen.