| Um die Aufnahme einer Tätigkeit zu erleichtern, können von Seiten der Agentur für Arbeit Mittel zur Verfügung gestellt. Diese umfassen: |
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Bewerbungskostenbeihilfe |
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Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen |
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Ausrüstungsbeihilfe für Arbeitsbekleidung oder evtl. notwendiges Werkzeug |
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Übergangsbeihilfe als zinsloses Darlehen |
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Reisekostenbeihilfe einmalig zum Antritt einer Arbeitsstelle |
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Fahrtkostenbeihilfe für den täglichen Arbeitsweg |
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Trennungskostenbeihilfe bei doppelter Haushaltsführung |
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Umzugskostenbeihilfe wenn ein Umzug an den neuen Arbeitsort erforderlich wird und der tägliche Arbeitsweg unzumutbar ist |
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Bildungsgutschein wenn das Erfordernis vorliegt sich für eine entsprechende Tätigkeit zu qualifizieren |
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Vermittlungsgutschein um die Leistung privater Arbeitsvermittler in Anspruch zu nehmen (Anspruch entsprechend rechtlicher Grundlagen) |
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Eingliederungsbeihilfen bei geringfügigen Verdiensten |
Für alle diese Fördermöglichkeiten gibt wie bisher im Sozialgesetzbuch festgeschrieben keine festgesetzte Leistungsgrenze mehr. Den Agenturen für Arbeit wird ein Vermittlungsbudget zur Verfügung gestellt. In der Eingliederungsvereinbarung wird gemeinsam mit dem Arbeitsuchenden und dem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit festgesetzt was er wann in welcher Höhe und in welcher Zeitdauer erhalten kann.
Hinweis: Weiterhin gilt natürlich, dass diese Leistungen vor Beginn der Inanspruchnahme beantragt werden müssen. |